Siedlungsbeschränkungsbereich Langenhagen

Im Rahmen des Landes-Raumordnungsprogrammes werden verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen und deren Entwicklungen getroffen. Es dient dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen.

In diesem Zusammenhang wurde für den Verkehrsflughafen Hannover ein Siedlungsbeschränkungsbereich festgesetzt. Innerhalb dieses Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden. Zweck dieser Regelung ist es, den Lärmkonflikt zwischen Flughafen und Wohnbebauung zu vermeiden

Bei der Neufestlegung des Siedlungsbeschränkungsbereiches (SBB) für den Verkehrs­flughafen Hannover wurde die „Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen" (VBUF) verwendet, die auch für die Lärmkartierung nach der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) als Berechnungsverfahren eingesetzt wird. Im Gegensatz zur 34. BImSchV wurde jedoch mittels VBUF nicht der Ist-Zustand, sondern der Prognose-Zustand, und zwar das Jahr 2020, zugrunde gelegt. Der Siedlungsbeschränkungsbereich ist definiert für den Lärmindex LDEN > 55 dB.

Die Darstellung des SBB dient interessierten Bürgern als Orientierungshilfe dafür, in welchen Gebieten auch außerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches in der weiteren Umgebung des Verkehrsflughafens Hannover mit Flugverkehr zur rechnen ist. Sie ist aber keine Grundlage für die Bewertung, ob ein Flug ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Dierse Information liegt als Karte 1:50.000 vor.

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Author Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Zentrale Unterstützungsstelle Luft, Lärm und Gefahrstoffe
Maintainer Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Zentrale Unterstützungsstelle Luft, Lärm und Gefahrstoffe
Last Updated June 22, 2019, 18:59 (EDT)
Created June 22, 2019, 18:59 (EDT)
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Modified 2013-12-13T00:00:00+01:00
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